Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Glaserei Bernd Müller GmbH, im Folgenden kurz Glaserei Müller genannt, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden, wenn ihnen die Glaserei Müller nicht schriftlich zustimmt, auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die Glaserei Müller nicht ausdrücklich widerspricht.
Bei fernmündlichem Vertragsabschluß werden diese Geschäftsbedingungen ebenfalls Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner zuvor durch Zusendung oder durch bestehende Geschäftsbeziehungen bekannt geworden sind.
Angebote / Vertragsabschluß
Angebote verstehen sich stets unverbindlich und freibleibend.
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten, sofern nicht anders erwähnt, keine Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Vertragsabschlüsse sowie alle sonstigen Nebenabreden und nachträgliche Änderungen bedürfen, zu ihrer Wirksamkeit, immer der schriftlichen Bestätigung durch die Glaserei Müller und dem Auftraggeber.
Vom Auftraggeber, gegenüber seinen Kunden, übernommene Sicherheitseinbehalte, Baunebenkostenbeteiligungen (Versicherung, Baustrom etc.) werden nicht Bestandteil des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und der Glaserei Müller.
Es sei denn die Glaserei Müller hat diesem ausdrücklich, schriftlich zugestimmt.
Abrechnung Glas
Für die Inhaltsberechnung von Glas gilt ein Mindestberechnungsinhalt von
0,25 qm bei Einfachgläsern
0,50 qm bei ESG (Einscheibensicherheitsglas)
0,40 qm bei Isoliergläsern
Die qm Berechnung erfolgt in Schritten 3:3
(Maße die nicht durch 3 teilbar sind werden aufgerundet).
Bei Modellscheiben werden entsprechende Aufschläge berechnet.
Für die Flächenberechnung wird das umschriebene Rechteck angesetzt.
Lieferung
Die, von der Glaserei Müller, genannten Liefertermine sind unverbindlich / Richtdaten (Abhängigkeit von Vorlieferanten), es sei denn, Termine wurden ausdrücklich, schriftlich, durch die Glaserei Müller bestätigt.
Bauleistungen
Für alle, durch die Glaserei Bernd Müller, erbrachten Bauleistungen einschl. Montage, gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", Teil B (VOB/B). Weiterhin werden sämtliche Arbeiten gem. den, zum Zeitpunkt der Ausführung, geltenden Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Hersteller/Lieferanten ausgeführt.
Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind, soweit nicht gesondert vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu leisten.
Die Aufrechnung mit etwaigen vom Auftragnehmer bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Gewährleistung
Für die Bearbeitung oder Montage von kundeneigenen Gläsern/Materialien übernimmt die Glaserei Müller keinerlei Gewährleistung, Bruchrisiko geht zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige Beanstandungen wegen offener Mängel sind spätestens 3 Tage nach Empfang der Ware bzw. Ausführung der Leistung, der Glaserei Müller, schriftlich mitzuteilen.
Bei handwerklichen Arbeiten am Bau beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Ingebrauchnahme gilt als Abnahme.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, Eigentum der Glaserei Müller. Bei Hereinahme von Wechseln, Schecks oder dergleichen besteht der Eigentumsvorbehalt so lange, bis die Glaserei Müller endgültig über den Gegenwert verfügen kann und eine Scheck-, Wechselhaftung oder dergleichen auch Dritten gegenüber ausgeschlossen ist.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit die Glaserei Müller nicht einem Anderen schriftlich zugestimmt hat, Berlin.